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INFO: Was ist eigentlich das Bergrecht ?
Bergrecht beinhaltet alle rechtlichen Regelungen
des Bergbaus. Es zählt zur konkurrierenden Gesetzgebung des
Bundes (Art. 74 Nr. 11 GG) und erfährt seine gesetzliche Ausgestaltung
insbesondere im Bundesberggesetz vom 13.8.1980.
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