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Fragen und Probleme von betroffenen Grundstückseigentümern
gestellt, fanden ebenfalls Gehör. Es wurde bekräftigt,
dass Eigentumsrechte sehr hoch eingestuft werden. Selbst Naturschutz
genießt nicht diesen hohen Stellenwert. Wenn sich alle Grundstückseigentümer
einig sind und die Gemeinde voll dahinter steht, hat man sehr gute
Karten im Kampf gegen den Gesteinsabbau. Von der Klärung auf
politischer Ebene erhoffen sich die anwesenden Vertreter der Gemeinden
die Lösung des Problems.
Bei bisherigen Enteignungen waren zumeist
schon angrenzende Abbauflächen in Betrieb, was ja im Falle
"Hugo" und "Bernd" nicht so ist. Das Geld, für
die verkauften Abbaurechte von den Unternehmen gezahlt, hat sich
der Bund "in die Tasche" gesteckt. Somit ist also wirklich
eine politische Entscheidung gefragt.
Normalerweise sollte das Oberbergamt eine gütliche Einigung
herbeiführen. Wenn sich die Eigentümer gegen den Gesteinabbau
aussprechen und nicht verkaufen wollen, weil zum Beispiel auch deren
Existenz davon bedroht ist, wird die Abwägungsbehörde
einbezogen. Diese trifft eine Entscheidung gegen die dann geklagt
werden kann, was jedoch bisher noch nicht vorgekommen ist.
Bei Neuunternehmungen sollen Grundabtretungen nach Möglichkeit
verhindert werden.
In den beiden bis jetzt durchgesetzten Grundabtretungen waren bereits
bestehende und aktive Abbaugebiete Hauptgrund für die Durchsetzung.
Die Grundstückseigentümer sollten sich in jedem Falle
der Verantwortung bewusst sein, die sie im Zusammenhang auf die
weitere Entwicklung des Lebensraumes der Gemeinden haben. Deren
Ablehnung des Gesteinsabbaus ist das A und O! Wollen sie nichts
gegen einen geplanten Abbau unternehmen, haben alle anderen nur
sehr geringe Chancen dagegen vorzugehen.
Wichtig ist, die Region immer als Gesamtheit
zu betrachten. So existiert in der Umgebung Claußnitz, Taura,
Königshain-Wiederau durch eine große Anzahl von aktiven
Abbauflächen schon eine erhebliche Belastung.
Bei der Inbetriebnahme neuer, bisher nicht betriebener Abbauflächen
muss das Unternehmen auch Nachweise über die Notwendigkeit
führen. Insbesondere bei Grundabtretungen spielt der Bedarf
eine erhebliche Rolle. Die Frage die sich hier stellt ist, inwieweit
bei den existierenden Abbaugebieten auf "Halde" gefahren
wird.
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