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Auf dem Gebiet der Gemeinde Claußnitz
gibt es eine große Menge an Bodenschätzen, an deren
Ausbeutung zum Teil schon aktiv gearbeitet wird, zum anderen
eine Ausbeutung vorgesehen ist. Gegen die geplanten Abbaufelder
wurden ca. 1000 Unterschriften vom Verein für verantwortungsvolle
Nutzung des Lebensraumes Claußnitz und Umgebung e.V. im
Ort gesammelt und dem Gemeinderat übergeben. In einer Bürgerfragestunde
am 18. Juni wurden Anfragen und Forderungen an den Gemeinderat
gestellt. |
Am 13. August 2001 erfolgte nun die nächste
öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Claußnitz.
Zu Gast: Herr Remy, Regierungsrat, Rechtsdezernent des Sächsischen
Oberbergamtes Freiberg. Herr Remy beantwortete Fragen, die von der
Gemeindevertretung nach der öffentlichen Fragestunde am 18.
Juni 2001 zu einem Fragenkatalog zusammengestellt, und Herrn Remy
zur Beantwortung überlassen worden waren. Hauptstreitpunkt
und erster Punkt des Fragenkataloges:
War es richtig, die Bergwerksfelder in den Flächennutzungsplan
der Gemeinde zu übernehmen?
Nach Aussage des Herrn Remy ist die Aufnahme der Bergwerksfelder
in den Flächennutzungsplan selbstverständlich richtig,
aber man hätte auch anders handeln können. Bergbauberechtigungen
sind als eigentumsgleiche Rechte nach §5 Absatz 3 Nummer 2
Bergbaugesetzbuch nachrichtlich in den Flächennutzungsplan
zu übernehmen. Sollte die nachrichtliche Aufnahme der Bergbauberechtigungen
in den Flächennutzungsplan von der Gemeinde nicht erfolgen,
so kann der Inhaber der Bergbauberechtigung öffentlich-rechtliche
und zivilrechtliche Schritte unternehmen. Eine Bergbauberechtigung
stellt auch einen öffentlichen Belang nach der Wertung des
§1 des Berggesetzes dar. Würde die Aufnahme in den Flächennutzungsplan
nicht erfolgen, so wird vermutlich der Unternehmer, welcher die
Rechte an den Bergwerksfeldern besitzt, klagen da er ja schon erhebliche
finanzielle Aufwendungen erbracht hat. Voraussichtlich würde
nach der geltenden Rechtsauffassung der Unternehmer Recht erhalten
und die Gemeinde hätte nicht nur die Gerichts- und Anwaltskosten,
sondern auch Schadensersatzkosten zu tragen. Denn die Gemeinde hat
in diesem Falle den Abbau verzögert oder ganz verhindert und
somit sind dem Unternehmer Verluste entstanden, welche er geltend
machen kann. Dies wäre also mit einem hohen finanziellen Risiko
für die Gemeinde verbunden.
Da stellt sich zum einen die Frage, was mit den finanziellen
Aufwendungen ist, welche die betroffenen Grundstückseigentümer
und Anlieger getätigt haben, z.b. in die Grundstücke und
in neues Wohneigentum. Zählen diese finanziellen Aufwendungen
nichts? Oder haben Investitionen von Unternehmen einen höheren
Stellenwert als private Investitionen? Zum anderen wird immer auf
ein hohes finanzielle Risiko der Gemeinde (im Falle einer Klage
des Unternehmers) hingewiesen. Ist das Panikmache? Kann in diesem
Staate nur der sein Recht einklagen, der genügend finanzielle
Mittel zur Verfügung hat? Soll die Gemeinde dadurch beeinflusst
werden einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Wege zu gehen?
Klar ist, dass man vor Gericht verlieren kann. Dabei liegt die Betonung
auf kann! Wollen sich also die Gemeinderäte, bzw. will sich
die Gemeinde fragen lassen, ob man wirklich alles in Ihrer Macht
stehende getan hat, um dem Ansinnen der Bürger Ausdruck zu
verleihen? Zudem schien die Beantwortung dieser Frage zur Rechtfertigung
der Gemeinderäte (Eintrag der Bergbauberechtigungen in den
Flächennutzungsplan muss erfolgen) zu dienen. Einzig Frau Dr.
Otto scheint Willens zu sein, sich für die Rechte der Bürger
der Gemeinde zu engagieren.
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