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Durch Frau Dr. Otto wurde auch die Sprache
auf die sogenannte DeMaziere - Verordnung gebracht durch die es
den Unternehmen möglich war, sich die Bergbauberechtigungen
für Bodenschätze anzueignen. Durch die DeMaziere Verordnung
(1990) wurde auf dem Gebiet der ehemaligen DDR dem Oberflächengrundstückseigentümer
das Eigentumsrecht über die Bodenschätze entzogen. Die
Bodenschätze wurden somit herrenlos. Die Bergbauunternehmer
sollten so ermuntert werden diese Rechte, natürlich unter Beachtung
der Vorraussetzungen des Bundesberggesetzes, zu erwerben. Durch
die Verleihung der Bergbauberechtigung erwirbt der Bergbauunternehmer
das alleinige Recht den Bodenschatz auszubeuten und sich anzueignen.
Der Oberflächeneigentümer musste darüber nicht informiert
werden. Die Treuhandanstalt sollte also diese Rechte zu Geld machen,
welches letztendlich dem Bund zufloss. Die Bergbauberechtigung für
das Feld Hugo in Markersdorf (Gemeinde Claußnitz) wurde kurz
vor Auslauf dieser Regelung erteilt. Ein Schelm wer böses dabei
denkt, oder? Im Gegensatz dazu gehören in den alten Bundesländern
die Bodenschätze zum Grundbesitz.
Auch 10 Jahre nach der Wiedervereinigung stoßen
insbesondere bei Eigentumsstreitigkeiten immer wieder Ost und West
aufeinender. Speziell im Falle der Bergbauberechtigungen kann man
also durchaus von einem Verkauf der DDR sprechen.
Nicht nur die Gemeinde Claußnitz, sondern auch
die Nachbargemeinde Taura ist durch einen in Aussicht stehenden
Gesteinsabbau bedroht. Einen schalen Nachgeschmack hinterlässt
dabei die Aussage der Sandwerke Biesern (Eigentümer der Bergbauberechtigungen
für die Felder Bernd in Taura und Hugo in Markesdorf, Gemeinde
Claußnitz), dass nur eines der beiden Felder zum Abbau vorgesehen
ist. Dadurch sollen offenbar beide Gemeinden gegeneinander ausgespielt
werden. Sinnvoll wäre eigentlich, wenn beide Orte gemeinsam
gegen die drohende massive Beeinträchtigung der Lebensqualität
in den Gemeinden vorgehen würden. In Taura verleiht man dem
Bürgerwillen in jedem Falle Ausdruck: Man hat Widerspruch gegen
das Feld Bernd eingelegt, und geht nun auch gerichtlich dagegen
vor. In der öffentlichen Sitzung am 13. August war beispielsweise
der Bürgermeister von Taura zugegen. Gleiches Engagement sollte
man zumindest von der Gemeinde Claußnitz erwarten. Ein vernünftiger
Rechtsbeistand kostet sicherlich auch Geld, aber werden zum Wohle
der Bürger der Gemeinde nur Aktionen oder Anstrengungen unternommen,
die kein Geld kosten? Das Wohl der Bürger des eigenen Ortes
sollte schon ein Anliegen des Gemeinderates sein.
Beim Feld Hugo läuft schon das Raumordnungsverfahren,
die rechtlichen Genehmigungen für vier Probebohrungen für
das Feld Hugo (Größe 71 Ha) liegen inzwischen alle vor.
Die Grundstückseigentümer haben jedoch jegliche Probebohrungen
bis jetzt verweigert. Das Unternehmen (Sandwerke Biesern) strengt
ein Streitentscheidverfahren an. Diese Probebohrungen können,
laut Aussage Herr Remy, nur durch entgegenstehende öffentliche
Interessen oder Belange (öffentliche Belange ist ein definierter
Rechtsbegriff) verhindert werden, was jedoch eher unwahrscheinlich
ist. Natürlich kann jeder Grundstückeigentümer dagegen
klagen, er trägt dann jedoch das alleinige Prozesskostenrisiko.
Das ganze hat auch ein wenig den Anschein einer Einschüchterung
der Grundstückseigentümer.
Natürlich versuchen die Abbauunternehmen möglichen
rechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen und sich mit
dem Eigentümer gütlich zu einigen. Man sollte sich aber
nicht alles einfach so gefallen lassen. In ähnlichen Fällen
wurde den betroffenen Grundstückseigentümern von einer
Initiativgruppe geraten, nicht zu verkaufen, denn an Felder in denen
noch nicht abgebaut wird, geht das Abbauunternehmen sehr vorsichtig
ran. Außerdem haben die beiden ersten Grundabtretungsverfahren
(ob damit wohl Enteignung gemeint ist?) in der Öffentlichkeit
ziemlich hohe Wellen geschlagen. In einem Fall hat sich sogar ein
Betroffener das Leben genommen. Dies zeigt auch, dass man die Sorgen
und Ängste der Betroffenen nicht auf die leichte Schulter nehmen
sollte.
Ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde prognostisch
eine Nutzung (Gewerbegebiet, Wohnbebauung) der umstrittenen Flächen
vorgesehen und auch nachvollziehbar, so würde wahrscheinlich
eine Abbaugenehmigung nicht erteilt. Nur liegt es an der Gemeinde
dies richtig umzusetzen. Ein Argument und ein Schritt in der richtigen
Richtung ist doch eigentlich die geplante Wohnbebauung auf dem Gelände
der ehemaligen Russenkaserne in Markersdorf. Warum wird diese dem
Gesteinsabbruch entgegenstehende Wohnbebauung nicht konsequent durchgezogen?
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